LichtBlick ÖkoStrom E-Auto 2026/2027: Ein Stromtarif für Haus und Auto?

Ein Elektroauto verändert nicht nur die Mobilität, sondern auch den Stromverbrauch zu Hause. Wer regelmäßig in der eigenen Garage oder am Stellplatz lädt, benötigt oft deutlich mehr Strom als zuvor.

Doch braucht man dafür einen zweiten Stromzähler? Einen besonderen Autostromvertrag? Oder kann ein einziger Ökostromtarif sowohl den Haushalt als auch das Elektroauto versorgen?

Genau hier setzt der LichtBlick ÖkoStrom E-Auto-Tarif an.

Wir erklären, wie die Kombination funktioniert, für welche Haushalte sie interessant sein kann und was Sie mit Blick auf 2027 beachten sollten.

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1. Was ist LichtBlick ÖkoStrom E-Auto?

Der ÖkoStrom E-Auto-Tarif von LichtBlick richtet sich an Menschen, die ihr Elektroauto zu Hause laden möchten.

Die grundlegende Idee ist einfach:

Ein Stromtarif versorgt sowohl den Haushalt als auch das Elektroauto.

Das bedeutet: Für die alltägliche Stromversorgung und das Laden des Fahrzeugs ist bei diesem Tarifmodell grundsätzlich kein separater Autostromvertrag erforderlich.

Nach Angaben von LichtBlick kann die Versorgung über einen gemeinsamen Stromzähler erfolgen.

Das macht die Tarifwahl besonders für Haushalte interessant, die eine unkomplizierte Kombination aus Haushaltsstrom und Elektromobilität suchen.

Entscheidend ist allerdings, ob die jeweiligen Vertragsbedingungen und der berechnete Strompreis zum individuellen Verbrauch passen.

2. Warum der Stromverbrauch mit Elektroauto deutlich steigt

Wer bislang nur den Haushaltsstrom bezahlt hat, erlebt mit dem ersten Elektroauto häufig eine Veränderung der Jahresabrechnung.

Denn zusätzlich zum bisherigen Stromverbrauch kommt der Energiebedarf des Fahrzeugs hinzu.

Beispiel: Haushalt mit Elektroauto

Ein Haushalt benötigt jährlich 3.500 kWh Strom.

Das Elektroauto fährt 12.000 Kilometer im Jahr.

Bei einem angenommenen Verbrauch von 18 kWh pro 100 Kilometer ergibt sich:

12.000 km × 18 kWh / 100 km = 2.160 kWh für das Fahrzeug.

Zusammen ergibt das zunächst einen Energiebedarf von 5.660 kWh.

Hinzu können Ladeverluste kommen.

Der tatsächliche Verbrauch hängt unter anderem vom Fahrzeug, der Fahrweise, der Jahreszeit und der Ladetechnik ab.

Wichtig: Mit einem Elektroauto sollten Sie bei einem Stromvergleich nicht einfach Ihren bisherigen Haushaltsverbrauch übernehmen.

3. Ein gemeinsamer Stromzähler: Welche Vorteile kann das haben?

Ein gemeinsamer Stromtarif kann den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Bei einem entsprechenden Tarifmodell werden Haushaltsstrom und Ladestrom gemeinsam abgerechnet.

Mögliche Vorteile:

  • Ein Stromvertrag für Haushalt und Elektroauto
  • Ein gemeinsamer Stromzähler
  • Eine übersichtliche Abrechnung
  • Kein zusätzlicher separater Autostromvertrag erforderlich
  • Stromverbrauch für Haus und Fahrzeug gemeinsam kalkulierbar

Diese Lösung ist jedoch nicht automatisch günstiger als jedes Modell mit separatem Zähler.

Ein spezieller Autostromtarif mit zusätzlichen Voraussetzungen kann in bestimmten Fällen finanziell vorteilhaft sein.

Vergleichen Sie deshalb immer die gesamten Jahreskosten.

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4. Was kostet das Laden eines Elektroautos zu Hause?

Die Ladekosten hängen vor allem vom Strompreis und dem tatsächlichen Energieverbrauch ab.

Rechenbeispiel für 100 Kilometer

Angenommener Strombedarf am Zähler: 20 kWh je 100 Kilometer.StrompreisKosten je 100 km25 Cent/kWh5,00 €30 Cent/kWh6,00 €35 Cent/kWh7,00 €40 Cent/kWh8,00 €

Fiktive Beispielpreise, keine aktuellen LichtBlick-Tarifpreise.

Die tatsächlichen Kosten können durch Verbrauch, Ladeverluste und Vertragsbedingungen abweichen.

Schon wenige Cent Unterschied je Kilowattstunde können sich bei regelmäßiger Nutzung bemerkbar machen.

Gerade deshalb lohnt es sich, den gesamten Strombedarf aus Haushalt und Fahrzeug in die Tarifberechnung einzubeziehen.

5. LichtBlick und Ökostrom: Was bedeutet das für das E-Auto?

LichtBlick bietet Ökostrom aus erneuerbaren Energien mit entsprechenden Herkunftsnachweisen an.

Das ist für viele E-Auto-Fahrer ein wichtiges Auswahlkriterium.

Zu beachten ist allerdings, dass sich der Strom aus der Steckdose physikalisch nicht einem bestimmten Kraftwerk zuordnen lässt.

Entscheidend ist, wie die Strommengen bilanziell beschafft und durch Herkunftsnachweise dokumentiert werden.

Wer seinen Stromanbieter bewusst auswählt, sollte deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Stromkennzeichnung und die Nachhaltigkeitsangaben prüfen.

6. Braucht man eine Wallbox?

Ein Elektroauto kann technisch unter bestimmten Voraussetzungen auch an einer geeigneten Steckdose geladen werden.

Für regelmäßiges Laden zu Hause wird jedoch normalerweise eine fachgerecht installierte Wallbox empfohlen.

Sie ist speziell für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen.

Eine Wallbox kann unter anderem folgende Vorteile bieten:

  • Geeignete Ladeleistung
  • Sicherheitsfunktionen
  • Komfortable Bedienung
  • Je nach Modell intelligente Steuerung
  • Gegebenenfalls Anbindung an eine Photovoltaikanlage

Die Installation muss durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen.

Welche Ladeleistung sinnvoll ist, hängt von der vorhandenen Elektroinstallation, dem Fahrzeug und den örtlichen Voraussetzungen ab.

LichtBlick und Wallbox-Lösungen

Neben Ökostrom beschäftigt sich LichtBlick mit verschiedenen Lösungen für Elektromobilität.

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7. Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif für E-Auto-Fahrer?

Neben klassischen Stromtarifen existieren dynamische Tarifmodelle.

Dabei orientiert sich der Strompreis kurzfristig an der Entwicklung des Strommarkts.

Wer sein Elektroauto überwiegend zu flexiblen Zeiten laden kann, hat möglicherweise die Chance, günstigere Preisphasen zu nutzen.

Das funktioniert allerdings nur, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbrauch entsprechend gesteuert werden kann.

Wichtig: Dynamische Tarife bieten nicht nur Chancen. Bei hohen Marktpreisen können die Stromkosten ebenfalls steigen.

Wer möglichst planbare Kosten bevorzugt, sollte auch klassische Tarife mit geeigneter Preisgarantie betrachten.

8. LichtBlick ÖkoStrom für 2027: Was sollte man jetzt beachten?

Im Oktober 2026 ist ein guter Zeitpunkt, um den Strombedarf für das kommende Jahr zu überprüfen.

Das gilt besonders, wenn Sie:

  • Kürzlich ein Elektroauto gekauft haben
  • Bis 2027 ein Elektroauto anschaffen möchten
  • Eine Wallbox installieren lassen wollen
  • Eine bestehende Preisgarantie ausläuft
  • Ihren bisherigen Stromverbrauch deutlich erhöhen werden

Nehmen Sie bei der Tarifberechnung nicht nur den Stromverbrauch der vergangenen Monate als Grundlage.

Berücksichtigen Sie auch die zusätzliche Fahrleistung und mögliche Ladeverluste.

Drei Fragen vor dem Wechsel

1. Wie viele Kilometer fahren Sie jährlich?

Daraus lässt sich ein ungefährer zusätzlicher Strombedarf berechnen.

2. Wie häufig laden Sie zu Hause?

Wer überwiegend öffentlich lädt, hat einen anderen Bedarf als jemand, der fast jede Nacht am eigenen Stellplatz lädt.

3. Welche Vertragsbedingungen wünschen Sie?

Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist sollten zu Ihren Plänen für 2027 passen.

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9. Ein spezieller E-Auto-Tarif oder normaler Ökostrom?

Nicht jeder E-Auto-Fahrer benötigt dieselbe Tariflösung.

Für manche Haushalte ist ein gemeinsamer Stromtarif besonders unkompliziert.

Andere profitieren möglicherweise von einer Lösung mit separatem Zähler oder zeitabhängigen Strompreisen.

Bei der Entscheidung sind mehrere Faktoren wichtig:

  • Haushaltsstromverbrauch
  • Zusätzlicher Autostrombedarf
  • Jährliche Fahrleistung
  • Lademöglichkeiten
  • Verfügbare Stromtarife
  • Gesamter Arbeitspreis und Grundpreis
  • Vertragsbedingungen
  • Mögliche Kosten für zusätzliche Messtechnik

Der günstigste Tarif lässt sich nur anhand der individuellen Situation ermitteln.

Häufige Fragen zu LichtBlick und E-Auto-Strom

Kann ich Haushalt und Elektroauto mit einem Stromtarif versorgen?

Ja. LichtBlick bietet mit ÖkoStrom E-Auto ein entsprechendes Tarifmodell an, bei dem Haushaltsstrom und Ladestrom gemeinsam berücksichtigt werden.

Benötige ich dafür einen zweiten Stromzähler?

Bei diesem gemeinsamen Tarifmodell ist grundsätzlich kein zusätzlicher separater Autostromzähler erforderlich. Die konkreten Voraussetzungen sollten beim Anbieter geprüft werden.

Ist LichtBlick ÖkoStrom E-Auto automatisch günstiger?

Nein. Ob der Tarif günstig ist, hängt vom Wohnort, Verbrauch und den jeweils angebotenen Konditionen ab.

Kann ich auch ohne eigene Wallbox Ökostrom beziehen?

Ja. Der Bezug von Haushaltsstrom ist nicht davon abhängig, ob Sie eine Wallbox besitzen. Für regelmäßiges Laden eines Elektroautos sollte die geeignete Ladetechnik jedoch fachlich geprüft werden.

Kann ich meinen Stromtarif schon für 2027 planen?

Ja. Sie können Ihren voraussichtlichen Verbrauch für 2027 berechnen und aktuelle Angebote prüfen. Ob der gewünschte Lieferbeginn möglich ist, richtet sich nach den Vertragsbedingungen.

Bietet LichtBlick auch normale Ökostromtarife an?

Ja. Neben Lösungen für Elektromobilität bietet LichtBlick verschiedene Ökostromtarife für Privathaushalte an.

Weitere Informationen bei Finquell

Wenn Sie zunächst allgemein wissen möchten, wie hoch die Ladekosten eines Elektroautos ausfallen können, lesen Sie unseren bestehenden Ratgeber:

E-Auto zuhause laden: Stromkosten, Wallbox und Kosten pro 100 Kilometer

Einen allgemeinen Überblick über verfügbare Stromtarife finden Sie auf unserer Finquell-Stromhauptseite.

Fazit: LichtBlick ÖkoStrom E-Auto kann den Alltag vereinfachen

Ein Elektroauto erhöht den Stromverbrauch – muss aber nicht zwingend einen zweiten Stromvertrag erforderlich machen.

Mit dem LichtBlick ÖkoStrom E-Auto-Tarif gibt es eine Möglichkeit, Haushaltsstrom und das Laden des Fahrzeugs gemeinsam zu organisieren.

Ob sich das wirtschaftlich lohnt, hängt vom gesamten Stromverbrauch und den angebotenen Konditionen ab.

Gerade mit Blick auf 2027 ist es sinnvoll, den zusätzlichen Strombedarf frühzeitig einzuplanen.

Unser Rat: Berechnen Sie Ihren Gesamtverbrauch aus Haushalt und Fahrzeug und vergleichen Sie anschließend die verfügbaren Angebote.

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Transparenz: Finquell ist ein Informations- und Vergleichsportal und kein Energieversorger. Preise, Tarifmodelle und Verfügbarkeiten können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vertragsbedingungen bei LichtBlick.

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