Pflegeversicherung berechnen 2026/2027: Pflegebeitrag jetzt direkt im Krankenkassenvergleich

Wer seine gesetzliche Krankenkasse vergleicht, schaut meistens zuerst auf den Krankenversicherungsbeitrag und den Zusatzbeitrag

Doch zur tatsächlichen monatlichen Belastung gehört auch die Pflegeversicherung.

Neu ist deshalb: Im Krankenkassen-Vergleichsrechner und im Ersparnisrechner kann jetzt zusätzlich der persönliche Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet werden.

Damit wird auf einen Blick sichtbar, wie hoch die Belastung aus Krankenversicherung plus Pflegeversicherung ausfallen kann.

➡️ Krankenkasse und Beiträge jetzt vergleichen

Pflegeversicherung jetzt direkt mitberechnen

Die neue Funktion ergänzt den bisherigen Krankenkassenvergleich.

Unter den Beitragsinformationen einer Krankenkasse kann zusätzlich die Pflegeversicherung berechnet werden.

Dafür werden lediglich wenige persönliche Angaben benötigt:

  • Geburtsjahr
  • Anzahl der Kinder
  • Anzahl der Kinder unter 25 Jahren

Aus diesen Angaben kann der Rechner den jeweils relevanten Pflegeversicherungsbeitrag ermitteln.

Anschließend wird neben dem Krankenversicherungsbeitrag auch die Belastung durch die Pflegeversicherung dargestellt.

Das macht den Vergleich wesentlich transparenter.

Warum spielt die Anzahl der Kinder eine Rolle?

Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung hängt unter anderem davon ab, ob Versicherte Kinder haben und wie viele Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden können.

Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr gilt derzeit grundsätzlich ein zusätzlicher Beitragszuschlag.

Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern können dagegen während der entsprechenden Zeit Beitragsabschläge erhalten.

Der reguläre Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen aktuell zusätzlich 0,6 Prozentpunkte.

Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag schrittweise. Das Bundesgesundheitsministerium nennt aktuell Beitragssätze von 3,35 Prozent bei zwei Kindern, 3,10 Prozent bei drei Kindern, 2,85 Prozent bei vier Kindern und 2,60 Prozent bei fünf oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern.

➡️ Persönliche Ersparnis und Beiträge berechnen

Pflegebeitrag für Kinderlose könnte 2027 steigen

Für 2027 ist eine wichtige Änderung geplant.

Der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen.

Damit würde der Kinderlosenzuschlag von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Wichtig:

Dabei handelt es sich derzeit um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Änderungen bis zum endgültigen Inkrafttreten sind deshalb noch möglich.

Wer für 2027 kalkuliert, sollte die weitere politische Entwicklung berücksichtigen.

Beispiel: Warum die Pflegeversicherung beim Vergleich wichtig ist

Ein Krankenkassenvergleich zeigt, welche Krankenkassen unterschiedliche Zusatzbeiträge verlangen.

Der Pflegeversicherungsbeitrag funktioniert anders.

Der gesetzliche Pflegebeitrag richtet sich nicht danach, welche Krankenkasse gewählt wird.

Er hängt unter anderem von Einkommen, Alter, Elternstatus und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab.

Deshalb verändert die Pflegeversicherung grundsätzlich nicht die Reihenfolge der Krankenkassen im Beitragsvergleich.

Sie hilft aber dabei, die tatsächliche monatliche Gesamtbelastung realistischer einzuschätzen.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen betrachten

Für einen realistischen Beitragsvergleich sollten deshalb zwei Bereiche unterschieden werden.

Bei der Krankenversicherung unterscheiden sich insbesondere die Zusatzbeiträge der Krankenkassen.

Bei der Pflegeversicherung gelten grundsätzlich gesetzlich festgelegte Beitragssätze.

Der neue Rechner stellt beide Belastungen zusammen dar.

So können Verbraucher besser erkennen:

  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse
  • persönlichen Pflegeversicherungsbeitrag
  • Gesamtbelastung aus Kranken- und Pflegeversicherung

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Sonderregelung für Arbeitnehmer in Sachsen

Bei der Pflegeversicherung gibt es eine wichtige Besonderheit.

In Sachsen ist die Verteilung des Beitrags zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern anders geregelt als im übrigen Bundesgebiet.

Der Arbeitgeberanteil fällt dort niedriger aus und der Arbeitnehmer trägt entsprechend einen höheren Anteil.

Nach den aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beträgt der Arbeitgeberanteil in Sachsen 1,3 Prozent, während Arbeitnehmer entsprechend einen höheren Anteil übernehmen.

Ein guter Pflegeversicherungsrechner sollte diese Besonderheit automatisch berücksichtigen.

Pflegeversicherung für Rentner, Selbstständige und Studenten

Nicht jeder Versicherte zahlt den Pflegebeitrag nach demselben Schema wie ein klassischer Arbeitnehmer.

Auch der Versicherungsstatus spielt eine Rolle.

Bei Rentnern, Selbstständigen oder Studenten gelten teilweise andere Regeln zur Beitragstragung.

Der Rechner berücksichtigt deshalb neben den persönlichen Angaben auch die für die jeweilige Situation relevanten Regelungen.

Damit kann die Berechnung wesentlich näher an der tatsächlichen monatlichen Belastung liegen als eine einfache Prozentrechnung.

Pflegeversicherung 2027: Was könnte sich ändern?

Neben dem höheren Kinderlosenzuschlag enthält der aktuelle Gesetzentwurf weitere Änderungen.

Besonders relevant ist eine weitere geplante Änderung ab 1. Januar 2028.

Der Regierungsentwurf sieht einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern vor.

Dabei sind im Entwurf allerdings auch Ausnahmen vorgesehen.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, sollte diese Regelung derzeit ausdrücklich als geplant betrachtet werden.

Wie finde ich heraus, ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt?

Der Pflegeversicherungsbeitrag allein entscheidet nicht darüber, welche Krankenkasse günstiger ist.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich dagegen unter anderem:

  • Zusatzbeitrag
  • Bonusprogramme
  • zusätzliche Satzungsleistungen
  • Vorsorgeangebote
  • Service
  • bestimmte Zuschüsse und Zusatzleistungen

Deshalb lohnt sich ein vollständiger Krankenkassenvergleich.

Mit dem Ersparnisrechner lässt sich prüfen, wie hoch der Unterschied zwischen der aktuellen Krankenkasse und anderen verfügbaren Krankenkassen ausfallen kann.

➡️ Persönliche Krankenkassen-Ersparnis berechnen

Krankenkasse wechseln: Antrag direkt online stellen

Wer nach dem Vergleich eine passende Krankenkasse gefunden hat, kann den Wechsel direkt online anstoßen.

Vor einem Antrag sollten insbesondere Beitrag, Zusatzbeitrag, Leistungen und persönliche Anforderungen noch einmal geprüft werden.

Wer bereits entschieden hat, welche Krankenkasse infrage kommt, kann anschließend direkt zum Antrag wechseln.

➡️ Krankenkassenwechsel direkt online beantragen

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung

Kann ich meinen Pflegeversicherungsbeitrag online berechnen?

Ja. Im Vergleichs- und Ersparnisrechner kann neben dem Krankenversicherungsbeitrag jetzt auch der persönliche Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden.

➡️ Pflege- und Krankenversicherungsbeitrag berechnen

Welche Angaben werden benötigt?

Für die zusätzliche Berechnung werden insbesondere Geburtsjahr, Anzahl der Kinder und Anzahl der Kinder unter 25 Jahren benötigt.

Zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?

Grundsätzlich gilt für kinderlose Mitglieder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr derzeit ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Bestimmte gesetzliche Ausnahmen bestehen.

Wie hoch könnte der Kinderlosenzuschlag 2027 sein?

Der aktuelle Regierungsentwurf sieht zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung auf 0,9 Prozentpunkte vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zahlen Eltern mit mehreren Kindern weniger?

Für das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind unter 25 Jahren gibt es derzeit Abschläge beim Pflegeversicherungsbeitrag.

Ist der Pflegebeitrag bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich?

Der gesetzliche Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird nicht individuell von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt.

Damit unterscheidet sich dieser Punkt grundsätzlich vom Zusatzbeitrag der Krankenversicherung.

Lohnt sich trotzdem ein Krankenkassenvergleich?

Ja. Gerade die Zusatzbeiträge und verschiedene Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen können sich unterscheiden.

➡️ Gesetzliche Krankenkassen jetzt vergleichen

Finquell-Fazit: Gesamtkosten werden transparenter

Mit der zusätzlichen Berechnung der Pflegeversicherung wird der Krankenkassenvergleich deutlich aussagekräftiger.

Statt lediglich den Krankenversicherungsbeitrag zu betrachten, können Verbraucher jetzt besser erkennen, welche monatliche Belastung sich aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen ergibt.

Besonders relevant wird das mit Blick auf 2027.

Sollte die geplante Reform wie derzeit vorgesehen umgesetzt werden, könnte der Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Für Verbraucher ist deshalb ein guter Zeitpunkt, sowohl den eigenen Beitrag als auch die gewählte Krankenkasse zu überprüfen.

➡️ Krankenkassen und Beiträge vergleichen

➡️ Persönliche Ersparnis berechnen

➡️ Direkt zum Krankenkassen-Antrag

Transparenz

Finquell ist ein Informations- und Vergleichsportal und keine Krankenkasse.

Einige Links in diesem Beitrag führen zu einem externen Vergleichs- beziehungsweise Antragsdienst. Bei einer vergüteten Vermittlung oder einem Abschluss kann Finquell eine Provision erhalten. Für Nutzer entstehen dadurch grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.

Die Angaben zur geplanten Pflegereform beziehen sich auf den Stand vom Oktober 2026. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Regelungen vor dem Inkrafttreten ändern.

Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

Stand: 3. Oktober 2026

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