Steuerentlastung 2027 – So viel mehr Netto vom Brutto ist geplant

Steuerentlastung 2027 im Kabinett beschlossen: So viel mehr Netto vom Brutto ist geplant

Mehr Netto vom Brutto, höheres Kindergeld und ein größerer steuerlicher Grundfreibetrag: Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf für eine Einkommensteuerreform ab 2027 beschlossen.

Vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern sollen profitieren.

Für Arbeitnehmer besonders interessant: Neben dem höheren Grundfreibetrag soll auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen und der Einkommensteuertarif im Bereich mittlerer Einkommen abgeflacht werden.

Doch wie viel mehr Netto bleibt 2027 tatsächlich vom Bruttogehalt?

Und welche Änderungen sind bereits beschlossen – beziehungsweise noch nicht endgültig Gesetz?

Finquell ordnet die geplante Steuerentlastung ein.

Stand: 2. September 2026

Wichtig: Kabinettsbeschluss ist noch kein endgültiges Gesetz

Zunächst die wichtigste Einordnung.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.

Das bedeutet:

Die Bundesregierung hat die Reform auf den Weg gebracht.

Das Gesetzgebungsverfahren ist damit aber noch nicht vollständig abgeschlossen.

Deshalb sollte derzeit nicht behauptet werden, dass jeder Arbeitnehmer bereits sicher einen bestimmten Eurobetrag mehr Netto erhält.

Die geplanten Maßnahmen sollen in zwei Stufen greifen:

erste Entlastungen 2027

und

volle Wirkung ab 2028.

Finquell wird die Entwicklung weiter verfolgen und den Brutto-Netto-Bereich aktualisieren, sobald die endgültigen gesetzlichen Werte feststehen.

Brutto-Netto-Rechner bei Finquell

Du möchtest wissen, wie viel von deinem aktuellen Bruttogehalt ungefähr netto übrig bleibt?

Nutze den Finquell Brutto-Netto-Rechner:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

Dort kannst du dein Bruttogehalt und persönliche Angaben eingeben und deine aktuelle Netto-Situation grob einordnen.

Wichtig:

Der Rechner bildet derzeit die geltenden Werte ab.

Die geplante Steuerreform für 2027 sollte erst dann verbindlich in Berechnungen übernommen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die notwendigen steuerlichen Werte endgültig feststehen.

Steuerentlastung 2027: Das soll sich ändern

Die Bundesregierung plant mehrere Änderungen gleichzeitig.

Besonders relevant für Arbeitnehmer und Familien sind:

Grundfreibetrag 2027: 12.564 €

Grundfreibetrag 2028: 12.900 €

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.430 €

Kindergeld 2027: 267 € je Kind und Monat

Kindergeld 2028: 272 € je Kind und Monat

Kinderfreibeträge 2027: 10.056 €

Kinderfreibeträge 2028: 10.236 €

Zusätzlich soll der Einkommensteuertarif im Bereich der mittleren Einkommen verändert werden.

Das Gesamtvolumen der Entlastungen soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 Euro

Der Grundfreibetrag ist einer der wichtigsten Werte bei der Einkommensteuer.

Er soll sicherstellen, dass das steuerliche Existenzminimum nicht mit Einkommensteuer belastet wird.

Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag:

12.348 €

Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf soll er steigen auf:

12.564 € im Jahr 2027

und anschließend:

12.900 € im Jahr 2028.

Damit würde ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleiben.

Das ist allerdings nicht so zu verstehen, dass Arbeitnehmer einfach die Differenz vollständig ausgezahlt bekommen.

Der Grundfreibetrag ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs.

Wie stark sich die Änderung tatsächlich auf dein monatliches Netto auswirkt, hängt unter anderem von deinem Einkommen und deiner individuellen steuerlichen Situation ab.

Mehr Netto durch neuen Einkommensteuertarif

Die Reform geht über den Grundfreibetrag hinaus.

Die Bundesregierung plant außerdem, die sogenannte zweite Progressionszone abzuflachen.

Der betreffende Bereich soll sich künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von:

70.600 €

erstrecken.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen davon prozentual besonders die mittleren Einkommen profitieren.

Genau das macht die Reform für viele normale Arbeitnehmer interessant.

Denn es geht nicht ausschließlich darum, dass der steuerfreie Grundbetrag steigt.

Auch der weitere Verlauf des Einkommensteuertarifs soll verändert werden.

Was bedeutet „kalte Progression“?

Bei steigenden Löhnen kann ein Arbeitnehmer mehr Steuern bezahlen, obwohl ein Teil der Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht.

Vereinfacht gesagt:

Du bekommst beispielsweise eine Gehaltserhöhung, gleichzeitig sind aber Lebensmittel, Miete, Energie und andere Lebenshaltungskosten teurer geworden.

Wenn du dadurch in eine höhere steuerliche Belastung hineinwächst, bleibt von der nominellen Gehaltserhöhung real weniger übrig.

Änderungen am Einkommensteuertarif können diesen Effekt abmildern.

Für den einzelnen Arbeitnehmer entscheidet aber immer die konkrete persönliche Situation.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro

Eine der interessantesten Änderungen für Beschäftigte betrifft den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Aktuell beträgt dieser:

1.230 €

Nach dem neuen Kabinettsentwurf soll er steigen auf:

1.430 €

Damit erhöht sich der Betrag, den Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt bekommen können, ohne dafür einzelne entsprechende Aufwendungen nachweisen zu müssen.

Das Bundesfinanzministerium erwartet dadurch außerdem weniger Bürokratie.

Nach Angaben des Ministeriums könnten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf die Anlage N verzichten, wenn ihre tatsächlichen Werbungskosten unter dem neuen Pauschbetrag liegen.

Was bedeutet der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag für mein Netto?

Auch hier gilt:

Die zusätzlichen 200 € Pauschbetrag bedeuten nicht automatisch 200 € zusätzliches Netto.

Der Pauschbetrag reduziert grundsätzlich das steuerlich relevante Einkommen.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt deshalb vom individuellen Steuersatz und den persönlichen Verhältnissen ab.

Wer ohnehin deutlich höhere Werbungskosten geltend macht, kann außerdem weniger oder gar nicht zusätzlich vom höheren Pauschbetrag profitieren.

Trotzdem ist die Erhöhung für viele Arbeitnehmer eine wichtige Änderung.

Kindergeld steigt 2027

Besonders Familien sollen von der Reform profitieren.

Das Kindergeld beträgt 2026:

259 € je Kind und Monat.

Nach dem Kabinettsbeschluss soll es 2027 steigen auf:

267 € je Kind und Monat.

2028 soll es nochmals steigen auf:

272 € je Kind und Monat.

Damit erhalten Familien neben möglichen steuerlichen Entlastungen zusätzlich mehr Kindergeld.

Auch die Kinderfreibeträge sollen steigen

Neben dem Kindergeld werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder angepasst.

Für 2026 liegen die Freibeträge für Kinder zusammen bei:

9.756 € je Kind.

Geplant sind:

10.056 € im Jahr 2027

und:

10.236 € im Jahr 2028.

Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder die steuerliche Wirkung der Kinderfreibeträge günstiger ist.

Eltern müssen also nicht einfach zwischen beiden Varianten wählen.

Familie mit zwei Kindern: Mehr als 600 Euro Entlastung möglich

Die Bundesregierung nennt selbst ein konkretes Beispiel.

Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 € könnte nach vollständiger Umsetzung der Reform ab 2028 gegenüber heute um mehr als 600 € jährlich entlastet werden.

Wichtig:

Das ist ein Beispiel der Bundesregierung.

Es bedeutet nicht, dass jede Familie automatisch 600 € mehr bekommt.

Die individuelle Entlastung hängt unter anderem von Einkommen, Kindern und steuerlicher Situation ab.

Wie viel mehr Netto bekomme ich 2027?

Diese Frage werden in den kommenden Monaten sehr viele Arbeitnehmer stellen.

Eine pauschale Antwort wie:

„Bei 3.000 € brutto bekommst du genau 28 € mehr netto“

wäre zum jetzigen Zeitpunkt unseriös.

Warum?

Weil der Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 zunächst ein Gesetzentwurf ist.

Außerdem hängt das tatsächliche Netto nicht nur von der Einkommensteuer ab.

Eine Gehaltsabrechnung wird zusätzlich beeinflusst durch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und weitere persönliche Faktoren.

Deshalb wird Finquell keine angeblich exakten 2027-Nettozahlen veröffentlichen, bevor die notwendigen endgültigen Werte feststehen.

Aktuelles Netto schon jetzt berechnen

Wer wissen möchte, wie sein aktuelles Brutto- und Nettogehalt zusammenspielen, kann den Finquell Rechner nutzen:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

So hast du bereits einen Ausgangswert.

Wenn die endgültigen Werte für 2027 feststehen, lässt sich anschließend wesentlich besser vergleichen, wie sich das Netto verändert.

Krankenkassenbeitrag beeinflusst dein Netto ebenfalls

Ein Punkt wird bei Diskussionen über „mehr Netto vom Brutto“ häufig vergessen:

Nicht nur die Einkommensteuer entscheidet über dein Nettogehalt.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttolohn abgezogen.

Besonders bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Unterschied zwischen den Krankenkassen:

den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt.

Der Zusatzbeitrag kann sich dagegen zwischen den Krankenkassen unterscheiden.

Deshalb können zwei gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit identischem Bruttogehalt je nach Krankenkasse unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge haben.

Mehr Netto prüfen: Krankenkasse vergleichen

Wer ohnehin wissen möchte, was 2027 netto vom Brutto übrig bleibt, sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Einkommensteuer schauen.

Es kann sinnvoll sein, auch den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse zu prüfen.

Finquell Krankenkassenvergleich:

https://www.finquell.de/versicherungen/krankenkasse/

Dort kannst du Beiträge und Leistungen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen vergleichen.

Wichtig:

Ein niedriger Zusatzbeitrag sollte nicht das einzige Wechselkriterium sein.

Auch Leistungen, Bonusprogramme, Service, Wahltarife und regionale Verfügbarkeit können wichtig sein.

Warum der Krankenkassenvergleich zum Brutto-Netto-Thema passt

Angenommen, die Steuerreform bringt dir künftig eine steuerliche Entlastung.

Gleichzeitig erhöht deine Krankenkasse aber ihren Zusatzbeitrag.

Dann kann ein Teil des gewünschten Netto-Vorteils an anderer Stelle wieder kleiner werden.

Deshalb betrachtet Finquell die Frage:

„Was bleibt von meinem Brutto übrig?“

nicht ausschließlich als Steuerfrage.

Relevant sind auch die Abgaben.

Krankenkassen vergleichen:

https://www.finquell.de/versicherungen/krankenkasse/

Brutto-Netto berechnen:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge: Grenze soll steigen

Eine weitere Änderung betrifft steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge.

Der maximal zulässige Stundenlohn für diese steuerliche Begünstigung soll laut Bundesregierung von:

50 €

auf:

75 €

steigen.

Das kann insbesondere für Arbeitnehmer interessant sein, die regelmäßig sonn- oder feiertags arbeiten und entsprechende Zuschläge erhalten.

Dabei sind jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für steuerfreie Zuschläge zu beachten.

Stundenlohn bei Finquell berechnen

Wer seinen Stundenlohn prüfen möchte:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/stundenlohn-rechner/

Gerade bei Schichtarbeit, Teilzeit, Zuschlägen oder einem Wechsel der Wochenarbeitszeit kann ein Stundenlohnvergleich helfen, das eigene Einkommen besser einzuordnen.

Minijobs: Nicht jede Änderung ist eine Entlastung

Das Steuerpaket enthält nicht ausschließlich Vorteile.

Die Bundesregierung plant beispielsweise, den einheitlichen Pauschsteuersatz bei Minijobs von 2 % auf 5 % zu erhöhen.

Diese Pauschsteuer wird bei entsprechend pauschal versteuerten Minijobs grundsätzlich vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Das bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jeder Minijobber künftig drei Prozent weniger Netto bekommt.

Arbeitgeber können die Pauschsteuer unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auf Arbeitnehmer abwälzen.

Deshalb sollte die konkrete Abrechnung betrachtet werden.

Minijob selbst berechnen

Finquell Minijob-Rechner:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/minijobrechner/

Damit kannst du Minijob, Arbeitszeit und Einkommen besser einordnen.

Handwerkerleistungen sollen steuerlich weniger stark begünstigt werden

Auch bei Handwerkerleistungen sieht der Gesetzentwurf eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung vor.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von:

20 % auf 15 %

reduziert werden.

Der maximale Steuerermäßigungsbetrag soll gleichzeitig von:

1.200 € auf 900 €

sinken.

Das zeigt:

Die Reform ist nicht für jeden Steuerpflichtigen in jedem einzelnen Bereich automatisch günstiger.

Sehr hohe Einkommen sollen stärker belastet werden

Die Entlastungen sollen teilweise dadurch gegenfinanziert werden, dass sehr hohe Einkommen stärker belastet werden.

Nach dem aktuellen Entwurf soll der Steuersatz von:

45 %

künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von:

250.000 €

greifen.

Zusätzlich ist ein neuer Steuersatz von:

47 %

ab einem zu versteuernden Einkommen von:

280.000 €

vorgesehen.

Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer spielen diese Einkommensgrenzen keine unmittelbare Rolle.

Sie sind aber Teil der Finanzierung des Gesamtpakets.

Wer soll von der Steuerreform besonders profitieren?

Die Bundesregierung richtet die Reform ausdrücklich besonders auf:

kleine und mittlere Einkommen

sowie:

Familien mit Kindern

aus.

Dazu sollen mehrere Maßnahmen gleichzeitig beitragen:

höherer Grundfreibetrag, veränderter Einkommensteuertarif, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge.

Dadurch ist es durchaus möglich, dass sich mehrere Änderungen gleichzeitig auf einen Haushalt auswirken.

2027 oder 2028 – wann kommt die volle Entlastung?

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied.

Die ersten Maßnahmen sollen bereits 2027 wirken.

Die Reform soll aber erst 2028 ihre volle Wirkung erreichen.

Wer also Anfang 2027 seine Gehaltsabrechnung mit der von 2026 vergleicht, sieht möglicherweise noch nicht die vollständige Entlastung des gesamten Reformpakets.

Was Arbeitnehmer jetzt tun können

Noch musst du wegen der Steuerreform keinen Antrag stellen.

Der Gesetzentwurf muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Was du aber bereits tun kannst:

Prüfe dein heutiges Brutto und Netto.

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

Prüfe deinen Stundenlohn.

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/stundenlohn-rechner/

Prüfe bei Teilzeit deine Gehaltswirkung.

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/teilzeit-rechner/

Und prüfe deinen Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

https://www.finquell.de/versicherungen/krankenkasse/

Damit kennst du deinen aktuellen Ausgangspunkt, bevor die Steueränderungen 2027 greifen.

Brutto-Netto 2027: Diese Faktoren werden entscheidend

Für die tatsächliche Gehaltsabrechnung 2027 werden mehrere Werte zusammenspielen.

Dazu gehören unter anderem der endgültige Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Sozialversicherungswerte.

Deshalb ist es sinnvoller, die endgültige Nettoveränderung später mit einem aktualisierten Rechner zu bestimmen, statt jetzt mit vermeintlich exakten Beispielwerten zu werben.

Finquell wird seinen Rechner entsprechend anpassen, sobald die erforderlichen gesetzlichen Werte feststehen.

Steuerentlastung und Gehaltserhöhung sind nicht dasselbe

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Wenn durch die Steuerreform beispielsweise 20 oder 30 Euro mehr netto übrig bleiben sollten, ist das keine Gehaltserhöhung durch den Arbeitgeber.

Das Bruttogehalt bleibt unverändert.

Es verändern sich lediglich Steuern beziehungsweise Abgaben.

Das ist für Vergleiche wichtig.

Denn:

Brutto = vereinbarter Arbeitslohn

und:

Netto = das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.

Warum Finquell den Brutto-Netto-Rechner jetzt weiter ausbaut

Steueränderungen wie die geplante Reform zeigen, warum ein Brutto-Netto-Rechner nicht statisch bleiben darf.

Steuerfreibeträge, Kindergeld, Sozialversicherungsbeiträge und andere Werte können sich von Jahr zu Jahr verändern.

Finquell bündelt deshalb den Brutto-Netto-Rechner mit weiteren Rechnern rund um Arbeit und Einkommen.

Zur Übersicht:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/

Häufige Fragen zur Steuerentlastung 2027

Ist die Steuerreform 2027 schon endgültig beschlossen?

Nein.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf beschlossen.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027 geplant?

Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 € steigen.

Für 2028 sind 12.900 € vorgesehen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

2026 beträgt er 12.348 €.

Wie hoch soll das Kindergeld 2027 sein?

Geplant sind 267 € je Kind und Monat.

2028 sollen es 272 € sein.

Wie hoch ist das Kindergeld aktuell 2026?

Aktuell beträgt das Kindergeld 259 € je Kind und Monat.

Wie hoch wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Nach dem Kabinettsentwurf soll er von 1.230 € auf 1.430 € steigen.

Bekomme ich 2027 automatisch mehr Netto?

Viele Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden.

Wie hoch der persönliche Nettoeffekt tatsächlich ausfällt, hängt aber von Einkommen und persönlicher Situation ab.

Außerdem ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Kann ich mein neues Netto für 2027 bereits exakt berechnen?

Noch nicht seriös.

Der endgültige Gesetzesstand sowie weitere für die Lohnabrechnung relevante Werte müssen feststehen.

Dein aktuelles Netto kannst du aber bereits bei Finquell berechnen:

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

Können Krankenkassenbeiträge mein Netto beeinflussen?

Ja.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse wirkt sich auf den Krankenversicherungsbeitrag aus.

Krankenkassen vergleichen:

https://www.finquell.de/versicherungen/krankenkasse/

Finquell-Fazit: 2027 soll für viele mehr Netto bringen

Der Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 ist für Arbeitnehmer und Familien eine wichtige Nachricht.

Der Grundfreibetrag soll steigen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll erhöht werden.

Der Steuertarif für mittlere Einkommen soll abgeflacht werden.

Familien sollen mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge erhalten.

Nach Angaben der Bundesregierung beträgt das Entlastungsvolumen rund 10 Milliarden Euro jährlich.

Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Gesamteinkommen könnte nach vollständiger Umsetzung ab 2028 um mehr als 600 € jährlich entlastet werden.

Aber:

Der Kabinettsbeschluss ist noch nicht das endgültige Gesetz.

Deshalb sollte niemand heute bereits mit garantiertem Mehr-Netto von beispielsweise 20, 40 oder 60 Euro im Monat rechnen.

Der richtige Ansatz lautet:

Aktuelles Netto kennen → endgültige Reform abwarten → 2027 neu berechnen → zusätzlich Sozialabgaben und Krankenkasse prüfen.

Aktuelles Brutto-Netto berechnen

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/brutto-netto-vergleich/

Krankenkassenbeitrag vergleichen

https://www.finquell.de/versicherungen/krankenkasse/

Stundenlohn berechnen

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/stundenlohn-rechner/

Minijob berechnen

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/minijobrechner/

Alle Finquell Rechner rund um Arbeit & Einkommen

https://www.finquell.de/arbeit-soziales/

Offizielle Quellen

Bundesregierung – Einkommensteuerreform beschlossen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einkommensteuerreform-2027-2451192

Bundesfinanzministerium – Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/09/2026-09-02-einkommensteuerreform.html

Bundesfinanzministerium – steuerliche Änderungen 2026:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html

Minijob-Zentrale – Informationen zur Pauschsteuer:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/steuer/27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer/faq_27_was_ist_die_einheitliche_pauschsteuer

Transparenz

Finquell ist ein Informations- und Vergleichsportal.

Dieser Beitrag stellt den Stand des am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs dar. Änderungen während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sind möglich.

Der Artikel ersetzt keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

Einige Finquell-Vergleichsseiten können Partnerlinks enthalten. Kommt darüber eine vergütete Vermittlung oder ein Wechsel zustande, kann Finquell eine Provision erhalten. Für Nutzer entstehen dadurch grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.

Redaktioneller Stand: 2. September 2026

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